Am 9. Juni um 10 Uhr morgens hat das türkische Staatsfernsehen unter dem Titel „Unser kultureller Reichtum“ erstmals einen Beitrag auf Kurdisch gesendet. Damit ist ein acht Jahrzehnte alter Bann gegen alle öffentlichen Manifestationen der kurdischen Kultur gebrochen. Das Parlament in Ankara hat bereits vor zwei Jahren – auf Druck der Europäischen Union – Radio- und Fernsehsendungen in anderen Sprachen als der türkischen zugelassen, doch wurde die Umsetzung dieses Gesetzes wegen großen internen Widerstandes immer wieder verzögert.
Am selben Tag wurde vom höchsten türkischen Gerichtshof die Freilassung von vier früheren kurdischen Parlamentsabgeordneten, darunter die Menschenrechtsaktivistin Leyla Zana, angeordnet. Sie waren 1994 wegen Mitgliedschaft in einer „illegalen Gruppe“ (der PKK) zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.